Bezugsberechtigung:
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB ab 50, Personen mit Pflegegrad 1 bis 5.
Bitte beachten Sie, dass lediglich auf den Berechtigten selbst zugelassen werden kann. Verwandtschaft 1. Grades oder andere Personen sind nicht zulässig.
Nachweis:
bei Zulassung auf den Schwerbehinderten:
- Antragsformular siehe PDF Anforderung Abrufschein
- Schwerbehindertenausweis oder Pflegegradbescheid
Die Unterlagen zur Freischaltung des Antrags senden Sie uns bitte per Mail an info@mobilsein.de oder per Fax an 030-65015127.
Wir verstehen uns…
... als "Wegweiser im Informationsdschungel" und als Dienstleister in allen Fragen "rund ums Auto" für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige.